
Die Versicherung tritt immer dann ein, wenn der Eigentümer fahrlässig und unabsichtlich einen Schaden verursacht hat.
Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass diese bei Personen- und Sachschäden bei ca. 1 Mio Euro liegt.
Die zu zahlende Prämie richtet sich dabei nach dem jährlichen Mietertrag.
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