| kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne bzw. nur mit geringem Einkommen | 
	  PKV erst ab einem Bruttoeinkommen von 48.600 Euro im Jahr; jedes Familienmitglied muss extra versichert werden,    | 
        
 
                 
          | Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen (Solidaritätsprinzip) bis zur Beitragsbemessungsgrenze | 
	  Beiträge sind abhängig vom Tarif, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (Äquivalenzprinzip) 
	  Arbeitgeberzuschuss für Angestellte  | 
        
	
          | Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse | 
	  freie Arztwahl | 
        
	
          | eingeschränkte Wahl des Krankenhauses (Einweisung in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser)
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	  freie Krankenhauswahl; Unterbringung in Einzelzimmer und Chefarztbehandlung (je nach Tarif) | 
        
	
	  | Krankenschutz im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen; Keine Übernahme der Rücktransportkosten nach Krankenbehandlung im Ausland |          Unbegrenzter europaweiter Krankenschutz; und je nach Gesellschaft weltweiter Krankenschutz meist mit zeitl. Begrenzung | 
        
	
          10 Euro Praxisgebühr pro Quartal   Bonusleistungen oder Befreiung von der Praxisgebühr durch Teilnahme am Hausarztmodell möglich. | 
          keine Praxisgebühr | 
	
	
          | Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel nur auf Rezept der Vertragsärzte   | 
          Volle Erstattung aller notwendigen Medikamente auf Rezept der Ärzte | 
        
	
          | Für Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik usw. muss der Patient 15 Prozent der Kosten zuzahlen | 
          Volle Erstattung aller notwendigen Heilbehandlungen | 
        
	        
          | Beitragsfreiheit während dem Mutterschafts- und Erziehungsurlaub | 
	  keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub | 
        
	          
          | Gesetzlich festgelegter Versicherungsschutz; Gestaltung bedingt  möglich durch Wahltarife bei den einzelnen Krankenkassen | 
	  Individuelle Gestaltung: gewünschte Leistungen werden vertraglich festgelegt, z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung; seit Gesundheitsfonds: Basistarif | 
        
	
          | keine  Kostenübernahme bei Heilpraktikerbesuchen | 
          bei tariflicher Vereinbarung ist die Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich | 
        
	
          | Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip; Sie müssen nicht in Vorleistung treten; die Krankenkassen rechnen mit den Arztpraxen, Krankenhäuser etc. untereinander ab  | 
	  Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip; Privatpatienten wird eine Rechnung ausgestellt, erst dann erfolgt die Erstattung | 
        
        
	  | keine Gesundheitsprüfung | 
	  Risikozuschläge oder Leistungsausschluss bei Vorerkrankungen; für Basistarife gelten weder Risikozuschläge, noch Leistungsausschlüsse - der Patient darf nicht abgelehnt werden; es gilt Versicherungspflicht | 
        
	
	  | Zahnersatz wird nur noch als Pauschale geleistet  | 
	  je nach Tarif sind 60 bis 90 Prozent der Zahnersatzkosten versicherbar; auch hochwertige Materialien, z.B. Gold, Keramik  | 
        
	
	  | Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist je nach Krankenkasse möglich | 
	  Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist möglich | 
        
	
	  | Durch einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt sind je nach Krankenkasse Beitragssenkungen möglich | 
	  Durch vertraglich vereinbarten  Selbstbehalt Beitragssenkungen möglich  | 
        
      
     
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