



Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte
      Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch
      gerichtlich.
	 Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der
	Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt
	 die Haftpflichtversicherung gewissermassen auch Rechtsschutz. 
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